Migrationsrisiko lässt sich einschätzen
Die Kombination Lebensmittel und Verpackung steht vermehrt im Fokus des Interesses. Die mögliche Problematik wurde bisher untergeordnet behandelt – eine Vernachlässigung, die weder zeitgemäss noch tolerierbar ist.
Wissen wir genug über die Substanzen, die sich aus Verpackungen, oder besser allgemeiner aus Lebensmittelkontaktmaterialien (Food Contact Materials – FCM), herauslösen lassen, und in welcher Menge sie in ein Lebensmittel gelangen? Wahrscheinlich nicht. Moderne Verpackungen sind komplex aufgebaut und bestehen aus verschiedensten Materialien. Da es für ein Lebensmittel unerheblich ist, aus welcher Verpackungsschicht sich die mögliche Kontamination ergibt, wird je länger desto mehr der Unterschied zwischen Primär- und Sekundärverpackung aufgelöst. Dadurch sind alle Schichten und Materialien einer Verpackung potenziell migrationsgefährdet.
Stoff mit neuen Eigenschaften
Migration bedeutet im einfachsten Sinne Übergang einer Substanz aus einem Medium (Verpackung) in ein anderes (Lebensmittel), wobei die Übergangswege sehr unterschiedlich sein können. Wir sprechen hier von Kontaktmigration, von Set-Off oder von Permeationsmigration.
Nicht alle Ausgangsstoffe haben aufgrund ihrer physikochemischen Eigenschaften ein Migrationspotenzial. Legt man den Blick nur auf Ausgangsstoffe, blendet man aus, dass häufig aus Substanz A und B eine neue Substanz C mit neuen Eigenschaften entstehen soll oder kann. Dabei können auch Nebenprodukte entstehen – gewollt oder ungewollt. Somit kann in einer fertigen Lebensmittelverpackung eine Mischung aus Ausgangsstoffen und neu entstandenen Stoffen vorhanden sein.
Nun sollte man meinen, dass die aktuelle Gesetzgebung diesem Umstand Rechnung trägt; sie tut es aber beileibe nicht. Für Kunststoffe, den gesetzlich am besten regulierten Bereich, gelten die Richtlinien 2002/72/EG und Amendments sowie die Bedarfsgegenständeverordnung der Schweiz. Darin wird primär auf Einhaltung von spezifischen Migrationslimiten (SML) der Ausgangsstoffe geschaut. Alles andere wird nicht ausgeblendet, sondern unspezifisch unter dem Begriff NIAS (not intentionally added substances) geführt. Problematisch dabei ist, dass viele dieser Substanzen nicht toxikologisch bewertet sind und für sie daher eine analytische Grenze von
10 µg/kg gilt. Viele unbekannte Stoffe an einer derart niedrigen Grenze zu bestimmen, ist für die Analytiker eine Herausforderung.
Schwieriger Beweis
Auf der einen Seite ist diese Grenze sinnvoll, da niemand möchte, dass unbekannte Substanzen vom Konsumenten aufgenommen werden und somit eine Gesundheitsgefährdung auftreten könnte (Grundsatz der Rahmenverordnung 1935/2007/EG sowie der Schweizer Gesetzgebung). Auf der anderen Seite ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, zu beweisen, dass keine Gesundheitsgefährdung von diesen Stoffen ausgeht. Auch hier gibt es ein Dilemma.
Die klassische Migrationsmessung basiert auf Simulationsuntersuchungen oder Modellrechnungen am FCM. Die Korrelation solcher Bestimmungen mit der Realität im Lebensmittel ist häufig unbekannt. Das Risiko, unerwünschte Substanzen aufzunehmen, kann sich aber nur über das Lebensmittel ergeben. Zu Recht wird eingeworfen, dass Lebensmittel zu komplex seien, um alle möglichen Kontaminanten zweifelsfrei zu bestimmen.
Für einen Verpackungshersteller und dessen Vorlieferanten, der oft nicht weiss, wofür sein Produkt später eingesetzt wird, ist die Bestimmung unerwünschter Substanzen in Lebensmitteln keine Option. Diese Aufgabe obliegt dem Lebensmittelhersteller. Der wiederum fordert zu Recht ein, man möge
ihm nur sichere Verpackungen verkaufen. Ein weiteres Dilemma.
Die Lösung: das Risiko einschätzen
Versucht man sich auf das Wesentliche zu besinnen, muss man zum Schluss kommen, dass nur eine risikobasierte Herangehensweise das Problem minimieren kann. Aufgrund seiner Komplexität kann es nicht vollständig gelöst werden. Der Gesetzgeber liefert die ersten Hilfestellungen, indem er der Wertschöpfungskette zum einen auferlegt, gemäss GMP zu arbeiten (Verordnung 2023/2006/EG – noch nicht ins schweizerische Gesetz übernommen), und zum anderen eine transparente Konformitätsarbeit einfordert.
Die GMP ist bedingt hilfreich, da verantwortungsvolle Firmen in der Regel ein gutes Qualitätssystem bereits implementiert haben. Sie wählen Rohstoffe sorgfältig aus und können die Prozesssicherheit garantieren. Der zweite Punkt, die Konformität, bringt nur dann einen Nutzen, wenn alle Teilnehmer es so verstehen, auch Informationen weiterzugeben. Gegenüber dem Gesetzgeber ist jeder verpflichtet, Informationen offenzulegen, gegenüber seinem Kunden hingegen nicht. Die Realität zeigt, dass hier der grösste Handlungsbedarf liegt: Wie gebe ich welche Informationen weiter?
Derzeit wird der Begriff der delegierten Konformität diskutiert, das heisst, die Substanzen, die man kennt und für die man als Verarbeitungsunternehmen keine Verantwortung im Endprodukt übernehmen möchte, werden namentlich offengelegt – die Verantwortung wird delegiert. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die nicht offengelegten Substanzen in der Verantwortung desjenigen liegen, der sie nicht klar benennt. Ungelöst bleibt hier das Problem der NIAS.
Nicht verunsichern lassen
Nun sollte man sich durch das ganze komplexe Prozedere nicht schrecken lassen. Die meisten Verpackungen oder Kontaktmaterialien, die sich zurzeit im Verkehr befinden, sind gesundheitlich unbedenklich. Ansonsten würden wir gravierenderen Problemen gegenüberstehen. Nimmt man diese Information als gegeben, ergibt sich daraus ein möglicher Lösungsweg.
Es gilt diejenigen Substanzen aufzufinden, welche gesundheitliche Probleme verursachen können. Man sollte also eine Risikobetrachtung des Systems Verpackung-Lebensmittel aufbauen. Hierzu ist es unerlässlich, so viel wie möglich in Erfahrung zu bringen über den Verpackungsaufbau und über die mögliche Wechselwirkung zwischen dem Lebensmittel und der Verpackung. Diese Informationen müssen anschliessend in eine Risikomatrix eingebaut und priorisiert werden.
Lebensmittel mit hohem Fettgehalt, Weiterverarbeitung in der Verpackung bei höheren Temperaturen, Direktkontakt und ähnliche Parameter unterliegen einem höheren Risiko als sehr trockene ohne direkten Kontakt mit der Verpackung. Darüber hinaus gilt es im Auge zu behalten, wie viel vom betroffenen Lebensmittel konsumiert wird (wie hoch die Exposition ist): Handelt es sich um ein Grundnahrungsmittel oder um ein Genussmittel?
Diese Aufstellung ist für einen Lebensmittelhersteller unerlässlich. Sie ist aber nur ein erster Schritt, denn aktuelle Betrachtungen sollten in diese Priorisierung immer mit einfliessen. Basierend auf der Risikomatrix kann der Lebensmittelhersteller sein Selbstkontrollkonzept aufbauen; die Lebensmittel in einer hohen Risikoklasse (hohe Gefährdung durch Verpackung sowie hohe Exposition) sollten basierend auf den von der Verpackungsindustrie zur Verfügung gestellten Unterlagen näher betrachtet werden. Entweder geschieht dies chemisch-analytisch oder durch «worst case»-Berechnungen. Bei der zweiten Variante spielt die Oberflächen-/Volumen-Betrachtung eine entscheidende Rolle.
Lebensmittelhersteller, die so vorgehen, können das Problem zwar nicht ganz beheben, aber immerhin klassifizieren und geeignete Vorsorgemassnahmen ergreifen.
* Der Autor ist wissenschaftlicher Leiter beim Qualitätssicherungsdienstleister SQTS.
Thomas Gude.*
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