News vom 30.01.2009

Bund entlastet Milchmarkt

Der Bund will zusätzlich zum ordentlichen Budget 14 Millionen Franken für die Unterstützung des Milchmarktes einsetzen.

Die Dachorganisationen der Land- und Milchwirtschaft und der Bund haben sich auf ein Massnahmenpaket geeinigt, mit dem der Milchmarkt entlastet werden soll. Der seit Monaten weltweit sinkende Produzentenpreis für Milch, die Wechselkursentwicklung sowie der Konsumrückgang infolge der schwierigen Wirtschaftslage beeinträchtigen insbesondere die Exportmöglichkeiten für Schweizer Käse. Dadurch sahen sich die Milchverarbeiter gezwungen, vermehrt Milchpulver und Butter zu produzieren. Diese nur zu Tiefstpreisen verkäuflichen Produkte lagern nun bei den Herstellerfirmen und bewirken, weil gleichzeitig die Milchanlieferungen hoch sind und die Abverkäufe stagnieren, einen andauernden Druck auf den Milchpreis. Dies, obschon die Produzentenpreise für Industriemilch auf den 1. Januar 2009 bereits um 9 oder mehr Rappen pro Liter gesunken sind. Davon haben die Konsumenten über tiefere Preise bei Milchprodukten profitiert.

Gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz kann sich der Bund bei ausserordentlichen Marktentwicklungen an den Kosten befristeter Massnahmen zur Marktentlastung beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass die interessierten Organisationen ihrerseits angemessene Leistungen erbringen. Vertreter der Dachorganisationen der Land- und Milchwirtschaft und des Bundes haben sich jetzt auf folgendes Vorgehen geeinigt:

  • Die Opponenten des Antrages der Schweizer Milchproduzenten (SMP) zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung akzeptieren bis Ende 2009 eine befristete Produzentenabgabe von maximal 1 Rappen pro Liter Milch mit transparenter Verwendung für Marktentlastungsmassnahmen.
  • Als Grundlage für das privatrechtliche Mengenmanagement ab Mai 2009 (Aufhebung der Milchkontingentierung) dient der Vorschlag mit vertraglich vereinbarten Grundmengen („Linienmilch") und einer Börse für Zusatzmengen.
  • Die Branche übernimmt die Kosten für die Sanierung des Pulvermarktes und erwartet, dass der Detailhandel die instabile Situation nicht ausnützt, um zusätzlichen Druck auf den Milchpreis auszuüben.
  • Die Dachorganisationen der Milchproduzenten erwarten und fordern von den Organisationen einen Verzicht auf die Einreichung von neuen Mehrmengengesuchen, beziehungsweise auf die bisher noch nicht bewilligten. Ausgenommen sind kleinere Exportprojekte von gewerblichen Käsereien mit Regionalspezialitäten.

Unter diesen Bedingungen beantragt das EVD einen Nachtragskredit über 14 Mio. Franken. So können Rahmexporte und der Butterabsatz zur Verwendung in Gewerbe und Industrie unterstützt werden. Gleichzeitig wird der Antrag an den Bundesrat betreffend Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit der Produzentenabgabe vorbereitet.

Nach Ansicht der Milchbranche und des Bundes kann der Schweizer Milchmarkt mit diesem Massnahmenpaket in den nächsten Monaten von Altlasten befreit werden.
pd/ http://www.blw.admin.ch

 


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