News vom 28.05.2009

In bilaterale Vertragsbeziehungen einbeziehen

Das Lebensmittelrecht soll verstärkt in die bilateralen Vertragsbeziehungen einbezogen werden.


Bereits zum vierten Mal hat an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil eine Tagung zum Lebensmittelrecht stattgefunden. Der diesjährige Anlass thematisierte den derzeitigen Stand der Anpassungen des Schweizerischen Lebensmittelrechts an die aktuellen Entwicklungen in der EU sowie die politischen Rahmenbedingungen, welche die Lebensmittelgesetzgebung beeinflussen. Die Fachveranstaltung wurde vom Europa-Institut der Universität Zürich mitgetragen und von rund 140 Personen besucht.

Autonom angepasst
Die Schweiz orientiert sich bei der Weiterentwicklung und Revision des nationalen Lebensmittel-rechts an den Entwicklungen in der EU. Zentrale Regelungsbereiche, wie etwa das Hygienerecht, wurden bereits autonom an das Recht der EU angepasst. Dies insbesondere, um den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu erleichtern. Daneben soll das Lebensmittelrecht verstärkt in die bilateralen Vertragsbeziehungen einbezogen werden. An der Fachtagung referierten Spezialistinnen und Spezialisten aus Sicht von Behörden, der Industrie und der Wissenschaft über die aktuellen Entwicklungen im EU-Lebensmittelrecht sowie die politischen Rahmenbedingungen wie das Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) und das Cassis-De-Dijon-Dossier.
 
Vermittlung und Dialog
Die Tagung verfolgte die Zielsetzung, lebensmittelrechtliche Fragestellungen mit den verschiedensten Akteuren zu beleuchten und zu diskutieren. Sie förderte und unterstützte das gegenseitige Verständnis zwischen der Wirtschaft und der Gesetzgebung, zwischen Lebensmittelfachleuten und Juristen und sowie zwischen Theorie und Praxis. pd



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