News vom 15.10.2009

Gewerbeverband: Keine Bevormundung bei Lebensmitteln

Der Schweizerische Gewerbeverband wehrt sich gegen eine «Bevormundung beim Lebensmittelkonsum», wie sie die Revision des Lebensmittelgesetzes vorsehe.

Die vorgesehene Bestimmung zur Kennzeichnung von so genannt «physiologisch nütztlichen» Lebensmitteln laufe darauf hinaus, dass der Staat bestimme, welche Lebensmittel gesund und welche gefährlich seien. Das sei mehr als fragwürdig, denn die Menschen hätten je nach Alter und Lebenssituation sehr unterschiedliche Ernährungsbedürfnisse, schreibt der Verband in einer Medienmitteilung.

Für kleine und mittlere Unternehmen wäre der neue Umgang mit Lebensmitteln nicht praktikabel, heisst es weiter. Ohne ein eigenes Labor oder Lebensmittelingenieure könne kein Betrieb den gesundheitlichen Status der handwerklich zubereiteten Eigenkreationen bestimmen.

Inakzeptabel sei, dass Betriebe bei geringsten Beanstandungen durch die Lebensmittelkontrolle im Internet öffentlich angeprangert werden können. Das erinnere an das Mittelalter und sei unverhältnismässig. Der Gewerbeverband begrüsst hingegen die vorgeschlagene Anpassung an das EU-Recht. lid



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