News vom 27.01.2012 11:15
Gewerbeverband will kein Nachtverbot für Alkohol
Der Bundesrat will die Alkoholgesetzgebung total revidieren. Unter anderem dürfte in der Nacht kein Alkohol verkauft werden. Dem Gewerbeverband passt dies nicht.
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Der Gewerbeverband will jedoch weiterhin in der Nacht Alkohol verkaufen dürfen, schreibt er in einer Medienmitteilung. Grund dafür ist die Totalrevision des Alkoholgesetzes, die der Bundesrat anstrebt.
Zwar nehme der SGV mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat mit der Revision das Alkoholmonopo aufheben will. So würde die Alkoholverwaltung in die Eidgenössische Zollverwaltung integriert und der Staat will sich ganz aus dem Ethanolhandel zurückziehen.
Gleichzeitig will der Bund ein «Nachtregime» einführen. Der Detailhandel dürfte zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Nacht keinen Alkohol mehr verkaufen. Laut Bundesrat würde damit die Zahl der Alkoholverkaufsstellen reduziert und gleichzeitig würden Billigstangebote vom Markt genommen.
Dagegen bezeichnet der Gewerbeverband das Alkoholverbot in der Nacht als diskriminierend. pd/hps
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