News vom 01.10.2012 17:50
Positivliste für Aromastoffe kommt nächsten Frühling
Die EU-Kommission will den Einsatz von Aromastoffen in Lebensmitteln sicherer und transparenter regeln. Dazu erliess sie am Montag zwei neue Verordnungen.
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Nach Angaben der EU-Kommission vom Montag dürfen künftig nur noch Aromastoffe in der Lebensmittelindustrie verwendet werden, die in der neuen EU-Liste als zulässig aufgeführt werden. Dadurch sollen Verbraucher leichter in Erfahrung bringen können, welche Aromen im Essen erlaubt sind, wie der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar John Dalli am Montag in Brüssel mitteilte. Auf der Liste werden bislang 2100 Stoffe aufgeführt, weitere 400 Aromen werden noch geprüft. In der Schweiz wird der Einsatz solcher Stoffe analog des EU-Lebensmittelrechts gehandhabt.
Diese Regelung gilt ab dem 22. April 2013, um der Lebensmittelindustrie Zeit für die Umstellung zu geben. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten werden alle Aromastoffe, die nicht auf der Liste sind, verboten.
Die zweite EU-Verordnung betrifft Übergangsmassnahmen für Aromen aus Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind. Diese Regelungen gelten schon ab dem 22. Oktober 2012.
In der Schweiz stehen die unter bestimmten Anforderungen zugelassenen Zusatzstoffe für Lebensmittel in der entsprechenden Zusatzstoffverordnung. Ein Stoff, der nicht dort aufgeführt und nicht ausdrücklich erlaubt ist, dürfe nicht verwendet werden, heisst es auf der Internetseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Bei der EU umfasst die neue Liste über 2100 zulässige Aromastoffe. Weitere 400 bleiben nach Kommissionsangaben «vorläufig im Verkehr», bis die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Bewertung abgeschlossen hat. Mit den neuen Vorschriften würden die Konsumenten wie auch die Industrie «künftig deutlich besser informiert sein», sagte EU-Gesundheitskommissar John Dalli.
Die Bedingungen für die Zulassung sind in der EU und der Schweiz praktisch dieselben: Der Stoff muss gesundheitlich unbedenklich sein. Zudem darf der Konsument durch seine Verwendung nicht getäuscht werden. In der Schweiz steht noch der Zusatz, dass der Stoff technologisch notwendig sein muss.
Ob und wie rasch die Schweiz bezüglich der neuen EU-Verordnungen ihre Regeln anpassen muss, war am Montag nicht in Erfahrung zu bringen. «Die Anwendung von Zusatzstoffen wird vom BAG überprüft und, wenn nötig, neu geregelt», steht auf der BAG-Homepage. sda/hps
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