News vom 15.10.2012 08:45

Schweiz will Retortenfleisch zulassen

Wie die EU will auch die Schweiz Fleisch aus verklebter Fleischmasse ohne Bewilligung zulassen.

Momentan ist in der Schweiz für den Verkauf von "rekonstituiertem Fleisch" eine Bewilligung nötig. Dies will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ändern und an die in der EU gängige Praxis anpassen. So können Schweizer Fleischverarbeiter künftig Plätzli, Schinken und Steaks usw. aus Fleisch, Pulver und Wasser, mit Hilfe des Enzyms Transglutaminase, fabrizieren. 

Einzig klar deklariert müssen diese Fleischstücke sein. Die EU führt bei der Deklaration schärfere Regeln ein. (Lebensmittelinformationsverordnung LMIV) EU-Verordnung auch für die Schweiz.
So muss auf Verpackungen der Zusatz, "aus Fleischstücken zusammengesetzt", stehen. Bisher bewilligte das BAG laut NZZ in der Schweiz rund ein Dutzend solcher Produkte, wo jedoch nur in der Zutatenliste aufgeführt sein musste, dass es sich um ein mit Transglutaminase geformtes Produkt handelt. hps
 

 



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