Indischer Streit um Gentechnik
In Indien sollen zehn Jahre lang keine Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen mehr durchgeführt werden. Das hat eine vom obersten indischen Gerichtshof eingesetzte Expertenkommission vorgeschlagen.
Ob das Gericht den Empfehlungen folgt, ist noch offen. Der Anbau von gentechnisch veränderter Bt-Baumwolle - derzeit in Indien auf knapp zehn Millionen Hektar - soll nicht eingeschränkt werden.
Anfang 2010 setzte die indische Regierung das Zulassungsverfahren für die gv-Aubergine mit einer Resistenz gegen Schädlinge aus. Zunächst sollten weitere Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit durchgeführt werden.
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Verschiedene Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen hatten im Frühjahr 2012 vor dem indischen Supreme Court gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in Indien geklagt. Das Gericht setzte eine Kommission aus fünf Wissenschaftlern ein, die Mitte Oktober 2012 einen Zwischenbericht vorlegte.
Darin bemängelt die Kommission, dass Freilandversuche mit gv-Pflanzen an Subunternehmer vergeben und auf Feldern von Landwirten durchgeführt werden. Die Kommission fordert nun, dass für Freilandversuche mit gv-Pflanzen auf getrennten Versuchsflächen auf den Grundstücken von Agrarforschungsinstituten und Firmen eingerichtet werden.
Ferner fehlten angemessene staatliche Strukturen, um Anträge auf Freilandversuche gründlich und umfassend prüfen zu können. Ausserdem sollten in Zukunft Fütterungsstudien zur Pflicht werden, um gesundheitliche Gefahren beim Verzehr solcher Nahrungsmittel ausschließen zu können.
Die Kommission verlangt in ihrem Bericht, dass für Freilandversuche von gv-Pflanzen, die potenziell vom Menschen konsumiert werden, ein zehnjähriges Moratorium erlassen wird und dass in dieser Zeit die vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden. tranigen.de
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