Um die Verkäsungszulage unangetastet bei 15 Rappen zu belassen, will der Bundesrat den Beitrag bei Milchkühen um 50 Franken senken.
Im Rahmen des Budgets 2013 hatte der Bundesrat beschlossen, die Zulagen für verkäste Milch in der Höhe von 15 Rp./kg zu belassen und die dafür benötigten Finanzmittel bei den Direktzahlungen zu kürzen. Weil eine Kompensation innerhalb des Agrarbudgets unumgänglich ist,werden laut Medienmitteilung die Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE) bei den Milchkühen auf 400 Franken gesenkt. Diese Anpassung gelte nur für das Jahr 2013. Die Einhaltung des geltenden Finanzplanes hätte eine Senkung der Verkäsungszulage erfordert. Diese hätte aber den Parlamentsbeschlüssen für 2011 und 2012 sowie dem Vorschlag des Bundesrates für die Jahre 2014 bis 2017 nicht entsprochen. pd/hps
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