News vom 18.11.2009

Bundesrat stellt «Swissness»-Botschaft vor

Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Der Bundesrat hat die Swissness-Vorlage, gemäss dem «März-Bericht» bestätigt.

Lebensmittel, die mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet werden, müssen künftig gewichtsmässig zu 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen.
Bei Industrieprodukten müssen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Mit diesen Regeln will der Bundesrat die Marke «Schweiz» und das Schweizerkreuz besser schützen. Er hat dazu am 18. November zuhanden des Parlaments Entwürfe für die Revision des Markenschutz- sowie des Wappenschutzgesetzes vorgelegt. Auch für Dienstleistungen werden Regeln definiert: Diese dürfen sich schweizerisch nennen, wenn das Verwaltungszentrum des Erbringers in der Schweiz liegt.

Ausnahmen gelten für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt wie etwa Kakao, oder die etwa durch Ernteausfall infolge eines Unwetters vorübergehend nicht verfügbar sind. Die ungenügende Verfügbarkeit eines Rohstoffes muss in einer Bundesratsverordnung für die entsprechende Branche ausgewiesen werden. Rein wirtschaftliche Gründe wie günstigere Preise im Ausland reichen nicht aus.



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