News vom 29.07.2010

Einschränkung bei Käsereien berechtigt nicht zur Kurzarbeit

Eine von der Sortenorganisation verordnete Produktionseinschränkung für Käsereien ist ein «branchenübliches Risiko» und berechtigt die betroffenen Betriebe nicht zum Erhalt einer Kurzarbeitsentschädigung.

Dies entschied das Bundesgericht im Falle eines Oberaargauer Käsermeisters, der für seinen einzigen Angestellten eine Kurzarbeitsentschädigung beantragt hatte. Das Bundesgericht bestätigt damit die Entscheide aller Vorinstanzen, wie «Der Bund» am 28. Juli berichtete.

Beim Emmentaler, dem Hauptprodukt der Käserei, habe es seit 2007 immer eine Produktionseinschränkung gegeben, argumentierte das Bundesgericht. Die im Frühjahr 2009 verordnete Einschränkung auf 73 Prozent habe zwar klar unter dem Durchschnitt gelegen. Für die Käserei sei sie aber nicht derart aussergewöhnlich gewesen, dass es unmöglich gewesen wäre, sie im Rahmen der Unternehmensstrategie zu berücksichtigen. Die Einschränkungen seien bezogen auf den Emmentaler vielmehr branchenüblich.

Dabei spiele auch keine Rolle, ob die Produktion wie früher staatlich reguliert werde oder wie heute durch eine private Branchenorganisation, hiess es weiter. Die Käser, die der Sortenorganisation beigetreten seien, hätten sich zur Einhaltung der Einschränkungen verpflichtet. Es bestehe auch keine Ungleichheit gegenüber Nichtmitgliedern, denn diese müssten direkt auf die sinkende Nachfrage reagieren. lid



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